Stand: 03.01.2002

Die Rad weg! Broschüre der Stadt Erlangen



Von der Stadt Erlangen wurde eine Broschüre herausgegeben, die den Radfahrern erklären soll, wo sie fahren dürfen. Leider ist sie unvollständig und fehlerhaft. Ich habe sie daher richtiggestellt und ergänzt:





Der Text zu den benutzungspflichtigen Radwegen muß folgendermaßen fortgesetzt werden:


wenn dieser benutzbar und zumutbar ist und in die gewünscchte Richtung führt.


Unbenutzbar ist ein Radweg beispielsweise dann, wenn er tiefe Löcher aufweist oder mit Scherben, Eis oder tiefem Schnee oder Räumschnee bedeckt ist und daher nur mit massiver Selbstgefährdung oder hoher Wahrscheinlichkeit, das Fahrrad zu beschädigen befahren werden kann. Ebenfalls unbenutzbar ist er, wenn er z.B. durch parkende Autos so weit eingeengt ist, daß auf den Gehweg ausgewichen werden muß.


Unzumutbar ist ein Radweg beispielsweise dann, wenn es erforderlich ist, für eine kurze Radwegfahrt eine vielbefahrene Straße zu überqueren.


In allen diesen Fällen darf der Radweg an einer geeigneten Stelle verlassen werden und es darf so lange auf der Fahrbahn gefahren werden, bis wieder auf den wieder benutzbaren und zumutbaren Radweg aufgefahren werden kann.