Stand: 22.11.2000

Konflikte mit einbiegenden Autofahrern



Eine wesentliche Grundlage für das Funktionieren des Straßenverkehrs ist der Vertrauensgrundsatz. Er besagt, daß man auf die Regeleinhaltung durch andere Verkehrsteilnehmer vertrauen darf, wenn ein Regelverstoß nicht offensichtlich ist.

Beispielsweise darf man darauf vertrauen, daß ein Fahrer in einer Nebenstraße die Vorfahrtsregelung beachtet, wenn er sich langsam bzw. abbremsend der Einmündung nähert. Der Fahrer auf der vorfahrtsberechtigten Straße darf also einfach weiterfahren.

Im Zusammenhang mit Radwegen funktioniert das nicht. Woher soll man wissen, daß der wartepflichtige Fahrer vor dem Radweg anhält? Die Praxis zeigt, daß er oft erst vor der Fahrbahn der Vorfahrtsstraße, also auf dem Radweg anhält.

Als Konsequenz daraus ist der Radfahrer gezwungen,

Berücksichtigt man die Häufigkeit, mit der Radwege von wartepflichtigen Autos überfahren werden, kommt für nicht lebensmüde Radfahrer nur die zweite Lösung in Frage. Verbunden mit der Häufigkeit und Unübersichtlichkeit solcher Einmündungen, wuzu auch Grundstücksausfahrten zu zählen sind, kann man auf dem Radweg schon aus diesem einen Grund fast durchgehend nur Schrittgeschwindigkeit fahren.