Stand: 26.10.2001
Im Artikel "Viele Verstöße" herrscht wieder einmal der Grundton, die Radfahrer
würden als eine Art "Radl-Rambo" reihenweise Verkehrsverstöße begehen. Dabei sollten sich die Verkehrspolitiker, -planer und -erzieher zunächst einmal an die eigene Nase fassen. Beispielsweise ist das beanstandete Linksfahren vielfach sogar vorgeschrieben.
Wer kann es einem Radfahrer verdenken, wenn er bei häufigem Wechsel von Ein-richtungsradweg, linksseitigem Zweirichtungsradweg, Radstreifen, "Schutzstreifen", illegal beschildertem linksseitigem Einrichtungsradweg (VwV zu §2 Abs. 4 StVO), illegal beschildertem Radweg in Tempo-30-Zonen (§45 Abs. 1c StVO), diskriminierenden Ampelschaltungen und gelegentlicher Fahrbahnführung die Orien-tierung verliert, zumal ihm ja ständig eingeredet wird, dass er keinesfalls die Fahrbahn benutzen darf, weil es dort ja so gefährlich sei.
Es wäre endlich einmal erforderlich, unter den Radverkehrtanlagen (Schreibung beabsichtigt) aufzuräumen und Rad- wie Autofahrern klarzumachen, dass Radfahrer Fahrzeugführer sind, anstatt nach dem Motto "Aus den Augen, aus dem Sinn" die Radfahrer auf Wege abzuschieben, deren "Qualität" man vor allem an ihrer Länge bemisst.
Mal sehen, ob und wenn ja wann dieser Brief gedruckt wird.